Ausbildung zum zertifizierten Hundetrainer

Kompetente und praxisnahe Ausbildung für Hundetrainer

Wir bilden auf insgesamt 5 ha mit ca. 100 Hunden in Zusammenarbeit mit dem Tierheim München aus.

Jedes Modul unserer Ausbildung wird videographisch aufgezeichnet und anschließend gemeinsam analytisch aufgearbeitet. Damit wird nachhaltiges Lernen für die angehenden Hundetrainer in den einzelnen Situationen ermöglicht. Es gibt in Deutschland keine Ausbildungsstätte für Hundetrainer, die mehr Ressourcen im Bereich Hundeauswahl, Räume und praktische Ausbildung verfügt.

Die Kunst in der Ausbildung ist es, die richtige Methode für den jeweiligen Hund und den dazugehörigen Halter zu finden. Dabei werden der Spaß und die Motivation von Beiden an erste Stelle gestellt. Zusammen mit der praktischen Umsetzung, die Übung gut, punktgenau, sicher, schnell und mit viel Spaß auszuführen.

Denn das macht einen guten Hundetrainer aus und stellt ein Alleinstellungsmerkmal in der Hundeausbildung dar.

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  • Beschreibung:
  • 12 Monate
  • jeweils Samstag und Sonntag 8:30 – 16:30 Uhr
  • Über 400 Ausbildungsstunden, davon mindestens 160 Stunden praktische Ausbildung am Hund
  • Praktische Übungen mit Hunden nahezu allen Rassen, aller Altersgruppen (Welpen bis Senior) und den unterschiedlichsten Problemfällen
  • Jeder Teilnehmer bekommt die Möglichkeit während seiner gesamten Ausbildungszeit für bestimmte Lernaufträge einen ihm zugeteilten Hund in Anspruch zu nehmen um mit diesem zu trainieren!
  • in Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein München
  • inklusive mündlichen und praktischen Lernabschnittsprüfungen zu jedem absolvierten Modul
  • Mehr Informationen herunterladen PDF
  • Gesamtkosten: 13.000 €

    Abschluss als zertifizierter Hundetrainer

    Anschließende Spezialisierung möglich

    Sachkundeprüfung für Hundetrainer nach §11 Abs. 1 NR. 8 f Tierschutzgesetz

    Die Tätigkeit der gewerbmäßigen Ausbildung von Hunden für Dritte sowie die Anleitung der Hundehalter bei der Ausbildung von Hunden (Hundetrainer, Hundetherapeuten, Hundepsychologen) bedarf nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8f TSchG der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

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